1.Gegenstand
Wir gewährem dem Anwender im Rahmen der folgenden Vertragsbestimmungen
ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der in der Rechnung aufgeführten Software.
2.Gewährleistung
Mängel der gelieferten Software einschließlich der
Dokumentation und sonstigen Unterlagen werden von uns innerhalb der Gewährleistungsfrist
von sechs Monaten ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Anwender
behoben. Dies geschieht nach Wahl von uns durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Solange wir ihren Verpflichtungen zur Behebung der Mängel nachkommen, hat der Anwender
kein Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen,
sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Von einem Fehlschlagen
der Nachbesserung ist erst dann auszugehen, wenn uns hinreichende Gelegenheit zur
Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne daß sich der gewünschte
Erfolg eingestellt hat, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist,
wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel
hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen
Gründen vorliegt. Der Anwender ist verpflichtet, die gelieferte Software auf offensichtliche
Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel, besonders das Fehlen von Datenträgern sowie erhebliche,
leicht sichtbare Beschädigungen, sind bei uns (innerhalb der Gewährleistungsfrist)
innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen.. Mängel, die nicht
offensichtlich sind, müssen (innerhalb der Gewährleistungsfrist) innerhalb von zwei
Wochen nach dem Erkennen durch den Anwender gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs-
und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
3.Haftung
Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter
Eigenschaften haften wir beschränkt. Ferner übernehmen wie die Haftung für Schäden
nach dem Produkthaftungsgesetz, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt
sind. Im übrigen haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch ihrer
gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sofern nicht eine Pflicht verletzt
wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung
ist (Kardinalpflicht). Weder wir oder die
Lieferanten von uns sind für Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust von geschäftlichen
Informationen oder Daten oder aus anderem finanziellen Verlust, ersatzpflichtig,
die aufgrund der Benutzung unseres Produktes oder der Unfähigkeit, das Produkt zu
verwenden, entstehen, selbst wenn wir von der Möglichkeit eines solchen Schadens
unterrichtet wurde.
4. Mitwirkung des Anwenders
Der Anwender wird uns unverzüglich und kostenlos mit allen
Informationen versorgen, die zur Erbringung von Leistungen durch uns erforderlich
sind. Insbesondere sind uns alle notwendigen Testdaten, auch in Form von Datensicherungen,
zur Verfügung zu stellen. Der Anwender trägt den Mehraufwand, der uns dadurch entsteht,
daß Arbeiten infolge unrichtiger oder unberechtigter Angaben des Anwenders durchgeführt
bzw. wiederholt werden müssen.
5. Sicherung gegen Mißbrauch
Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder
gewerblichen Schutzrechte an der zur Nutzung überlassenen Software und an daraus
allen abgeleiteten Softwareprodukten, Programmteilen oder in diesem Zusammenhang
erstellten Unterlagen verbleiben bei uns.
6. Weitergabe an Dritte
Der Anwender darf die Shareware-Version der Software kopieren
und an Dritte weitergeben. Dies hat kostenlos zu erfolgen.
7.Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Sachen bis
zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung
mit dem Anwender zustehender Forderungen vor. Bei nicht Nichtzahlung behalten wir uns vor das Programm zu sperren. Dazu wird vom Programm eine Internetanfrage gestartet.
8. Gerichtsstand / Sonstiges
8.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit es sich
beim Anwender um einen Vollkaufmann handelt, Kempten. Wir sind auch berechtigt,
am Sitz des Anwenders Klage zu erheben.
8.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen und Verträge mit uns
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Lieferungen ins Ausland ist die
Anwendung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.
8.3 Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen
rechtsunwirksam sein, berührt dies die Geltung der übrigen Regelungen nicht. Anstelle
der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die ihrem wirtschaftlichen Sinn am
nächsten kommt.
9. Rückgaberecht
Bei Bestellung und Erhalt der Produkte von uns auf Diskette
oder CD hat der Kunde ein Rückgaberecht von 14 Tagen nach Erhalt der Software, ohne
dass dieses eine Angabe von Gründen bedarf. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige
Absendung der Ware in freier Sendung. Das Rückgaberecht erlischt durch Beschädigung
des Siegels der Ware. Wenn der Kunde auf Originaldatenträger verzichtet und nur
einen Keycode (Freischaltcode) bestellt, ist die Rückgabe mangels Fähigkeit zur
Rückgabe ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Rückgabe, wenn das Produkt
nach Spezifikation des Kunden angepasst oder erstellt wurde. Das Rückgaberecht gilt
ausschließlich für Privatpersonen bei nichtkommerzieller Nutzung. Die Rückgabe des
Registrierungsschlüssels ist ausgeschlossen und damit die Erstattung des Kaufpreises
nicht möglich (§312d Absatz 4 Satz 1 BGB). Die Software kann vorher ausreichend
getestet werden.
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